Was tun, wenn ich selbständig bin und arbeitslos bin?

Was tun, wenn ich selbständig bin und arbeitslos bin?

Das Abmelden als Selbständiger ist eine manchmal schwierige Entscheidung, aber manchmal ist es am besten, Verluste zu minimieren, wenn Sie eine schwierige Zeit ohne Kunden oder ohne ausreichende Arbeitsbelastung durchmachen und darauf warten, die Tätigkeit zu einem anderen Zeitpunkt wieder aufzunehmen . Deshalb geben wir Ihnen einige Hinweise, was zu tun ist, wenn Sie autonom sind und keine Arbeit haben

Schritte zu folgen:
1

Das erste, was Sie tun müssen, wenn Sie selbstständig sind und keine Arbeit mehr haben, ist die Auszahlung der Steuer auf Wirtschaftsaktivitäten (IAE) , Vorlage des Erklärungsmodells 036 in der Steuerbehörde, persönlich in jedem Büro der Agentur oder durch Internet, in seinem elektronischen Hauptsitz.

2

Sie müssen sich als Selbständiger abmelden , indem Sie das TA.5021-Formular in einem Büro des Allgemeinen Finanzministeriums der Sozialversicherung oder in dessen Verwaltung ausfüllen, für das eine Frist von 6 Kalendertagen ab Einstellung der Aktivität besteht. Der Widerruf wird ab dem ersten Tag des Monats wirksam, an dem alle notwendigen Bedingungen erfüllt sind.

3

Wenn Sie aus dem System der Selbstständigen ausgeschieden sind und die entsprechenden Steuerpflichten beendet sind, müssen Sie sich bei der Arbeitsverwaltung der Autonomen Region als arbeitslos melden und somit Stellenangebote und Schulungen beantragen.

4

Wenn die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie wählen , die entsprechenden Arbeitslosenleistungen zu sammeln . Dazu müssen die beruflichen Risiken gedeckt sein, die Zahlung der Verpflichtungen mit der Sozialversicherung muss auf dem neuesten Stand sein und eine Mindestbeitragszeit für die Einstellung der Tätigkeit von 12 Monaten, fortgesetzt und unmittelbar vor der Einstellung. Der Monat, in dem die Beendigung der Aktivität eintritt, berechnet sich in diesem Fall ebenfalls. Auf der anderen Seite muss die Einstellung der Aktivität aufgrund höherer Gewalt erfolgen und ordnungsgemäß akkreditiert werden.

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5

Zu dem Zeitpunkt, zu dem die Aktivität wieder aufgenommen wird, müssen Sie sich als arbeitslos abmelden und sich erneut in der IAE und der RETA registrieren, wie Sie es zum ersten Mal getan haben. Am ratsamsten ist es, dies zu Beginn des Monats zu tun, da Sie bei der Registrierung die entsprechende Sozialversicherungsgebühr eingeben müssen, auch wenn Sie sich am letzten Tag des Monats befinden.

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Tipps
  • Bei Zweifeln über die Vorteile können Sie das Gesetz Nr. 32/2010 vom 5. August konsultieren, das ein spezifisches Schutzsystem für die Einstellung der Tätigkeit von selbstständigen Arbeitnehmern einrichtet, sowie das Königliche Dekret 1541/2011 vom 31 Oktober

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