Der Garantiefonds für Lebensmittelsicherheit wurde durch das Allgemeine Haushaltsgesetz für das Jahr 2007 (Gesetz 42/2006) geschaffen und seine Verwaltung wird dem Ministerium für Wirtschaft und Finanzen durch die Generaldirektion für Personalkosten und öffentliche Renten zugewiesen. . Wir sammeln kurz einige interessante Informationen.
- ZIEL
- SPANISCHE BEGÜNSTIGTE ODER DER EUROPÄISCHEN UNION
- FREMDEN NUTZER
- Betrag
- Inkompatibilitäten
- EXTINKTION
ZIEL
Dieser Fonds soll minderjährigen Kindern die Zahlung anerkannter und unbezahlter Lebensmittel, die in einer gerichtlich genehmigten Vereinbarung oder in einer gerichtlichen Entscheidung über die Trennung, Scheidung, Nichtigkeitserklärung der Ehe, Abstammung oder Lebensmittel festgelegt sind, durch Zahlung garantieren. von einem Betrag, der die Bedingung des Vorschusses haben wird. Auch für behinderte Kinder, die volljährig sind, werden sie die Vorschüsse des Fonds erhalten, wenn in ihnen die gleichen Umstände eintreten. Der Grad der Behinderung muss mindestens 65% betragen. Es wird durch einen Beschluss oder eine Bescheinigung des Instituts für Senioren und Sozialdienste oder der zuständigen Stelle der Autonomen Gemeinschaft anerkannt.
SPANISCHE BEGÜNSTIGTE ODER DER EUROPÄISCHEN UNION
Begünstigte von Vorschüssen aus dem Fonds sind spanische Minderjährige sowie nationale Minderjährige aus den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in Spanien, Inhaber eines gerichtlich anerkannten und unbezahlten Nahrungsmittelanspruchs , die Teil einer Familieneinheit sind, deren Ressourcen und wirtschaftliches Einkommen, die jährlich und für alle ihre Konzepte berechnet werden, überschreiten nicht jährlich den Betrag, der sich aus der Multiplikation des jährlichen Betrags des zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Gewährung des Vorschusses geltenden Indikators für das öffentliche Einkommen mit mehreren Einkommen (IPREM) ergibt entsprechen der Anzahl der minderjährigen Kinder, die die Familieneinheit integrieren, die 1,5 ist, wenn es nur ein Kind gibt, und es wird für jedes Kind um 0,25 erhöht, so dass der Koeffizient bei zwei Kindern 1,75 beträgt in der Familieneinheit, 2 wenn es drei Kinder gab, und so weiter.
FREMDEN NUTZER
Ausländische Minderjährige, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, sind auch Begünstigte, die als Inhaber eines gerichtlich anerkannten und unbezahlten Rechts auf Nahrung ihren rechtmäßigen Aufenthalt in Spanien haben und dies seit fünf Jahren, von denen zwei unverzüglich sein müssen vor dem Antrag Datum des Vorschusses. Für Personen unter fünf Jahren werden diese Wohnzeiten von denjenigen verlangt, die ihre Obhut und Sorgerecht ausüben.Wenn jedoch der Sorgerechtsinhaber Spanisch ist, reicht es aus, dass sich der Minderjährige zum Zeitpunkt der Antragstellung legal in Spanien aufhält, ohne müssen jede frühere Aufenthaltsdauer akkreditieren.
Betrag
Der Höchstbetrag der Beihilfe aus dem Fonds (Vorauszahlung), die ein Begünstigter erhalten soll, wird auf 100 Euro pro Monat festgesetzt. Wenn die Familieneinheit aus mehreren kleinen Begünstigten besteht, gilt diese Begrenzung für jeden von ihnen selbst. Wenn der gerichtliche Beschluss einen niedrigeren als den im vorherigen Abschnitt vorgesehenen Betrag festlegt, entspricht der dem Fonds zu verrechnende Vorschuss dem dort festgelegten Betrag richterliche Lösung. Die maximale Zahlungsfrist beträgt achtzehn Monate, unabhängig davon, ob die Vorauszahlung fortlaufend oder diskontinuierlich erfolgt, und die wirtschaftlichen Auswirkungen der Vorauszahlung erfolgen ab dem ersten Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der Antrag gestellt wurde. Die Zahlung erfolgt für überfällige monatliche Zahlungen und wird von der Person empfangen, die das Sorgerecht für den minderjährigen Begünstigten hat.
Inkompatibilitäten
Die Zahlung des Vorschusses ist nicht mit der von anderen Leistungen oder Beihilfen der gleichen Art und des gleichen Zwecks vereinbar, die von den verschiedenen öffentlichen Verwaltungen anerkannt werden. Das Mitglied der Familieneinheit, das die Pflege und das Sorgerecht des minderjährigen Begünstigten hat, muss sich für eines entscheiden.
EXTINKTION
Der Anspruch auf die Auszahlung der Beihilfe erlischt, wenn der Begünstigte infolge der Änderung der wirtschaftlichen Bedingungen des Familienverbands, der die Anerkennung gerechtfertigt hat, die Volljährigkeit erreicht hat, durch eine Änderung des gerichtlichen Beschlusses, die dies bestimmt der richterlichen Entscheidung, die das Recht der Begünstigten auf Lebensmittel anerkennt, sofern diese die unbegründete Unzulässigkeit derselben durch freiwillige oder erzwungene Einhaltung der Zahlungsverpflichtung der verpflichteten Partei oder wenn der Vorschuß durch die Einlage erzielt wurde, herleitet von falschen oder vorsätzlich unvollständigen Daten oder durch betrügerische oder vorsätzliche Unterlassung von Umständen, die die Verweigerung oder Herabsetzung des Rechts bis zum Ablauf der maximalen Garantiedauer durch die Anerkennung eines unvereinbaren Vorteils oder einer Hilfe bestimmt hätten, eine frühere Option des Antragstellers oder Wahrnehmung davon durch Tod d der Begünstigte durch Tod des Verpflichteten bei Unterhaltszahlungen und Verlust des legalen Aufenthalts in Bezug auf Minderjährige ohne spanische Staatsangehörigkeit.
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