Viele offizielle Dokumente müssen von einem akkreditierten Spezialisten in eine andere Sprache übersetzt werden. Hier kommt die Figur des Beeidigten Übersetzers ins Spiel. Wir sagen Ihnen, wie Sie den Titel eines beeidigten Übersetzers in Spanien erlangen können
- Anforderungen
- Wege
- MAEC
- Weitere Informationen
Anforderungen
Volljährig sein Haben Sie einen spanischen Hochschulabschluss oder eine Homologation durch den spanischen Staat. Besitz der spanischen Nationalität oder eines anderen Staates der Europäischen Union.
Wege
Es gibt zwei Möglichkeiten, den Titel zu erhalten: Einen Bachelor-Abschluss in Übersetzen und Dolmetschen an einer der spanischen Universitäten, der die Möglichkeit bietet, eine bestimmte Anzahl von Mindest-Credits zu erwerben, die benötigt werden; oder die Prüfung des Außenministeriums (MAEC) bestehen.
MAEC
Die MAEC-Prüfung besteht aus vier Tests, drei schriftlichen und einem mündlichen: Schriftliche Tests erfordern drei verschiedene Übersetzungen. Eines mit einem Wörterbuch (rechtliches Fach) und zwei ohne es. Sie neigen dazu, sich auf spezialisierte journalistische Texte mit einem hohen Schwierigkeitsgrad zu konzentrieren; Der mündliche Test ist ein Kommentar zu einem Text, den Sie vorher lesen können und aus dem Sie Notizen machen können. Es geht darum, die Beherrschung der zu übersetzenden Sprache zu demonstrieren. Nach Bestehen dieser Tests wird eine Liste im Amtsblatt mit den neuen vereidigten Übersetzern veröffentlicht, die in die vollständige Liste aufgenommen werden. Nach der Veröffentlichung dieser Liste müssen ein Universitätsabschluss, eine Fotokopie des DNI und drei Passfotos vorgelegt werden. Darüber hinaus wird das Siegel in der Regierungsdelegation des beeidigten Übersetzers registriert, die in zukünftigen Übersetzungen gedruckt werden muss.
Weitere Informationen
Es gibt viele Sprachen, in denen Sie in Spanien nach bestandener Prüfung als vereidigter Übersetzer üben können. Weitere Informationen über die Sprachen und Daten der Einberufung finden Sie auf der Website des Außenministeriums () oder der Verordnung vom 8. Februar 1996 (BOE Nr. 47 vom 23. Februar 1996).
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- Wenn Sie irgendwelche Fragen haben, gehen Sie zum Außenministerium. Sie werden in der Lage sein, jedes spezifische Problem im Detail zu lösen.