Der Ausländerausweis (TIE) ist das Dokument, in dem die NIE erscheinen muss, dh die Ausländeridentifikationsnummer , die Personen identifiziert, die aus einem anderen Land nach Spanien einreisen. Ausländische Staatsbürger haben das Recht und die Pflicht, dies zu beantragen, sobald sie eine Aufenthalts- oder Aufenthaltsgenehmigung für mehr als 6 Monate erhalten haben, da dies für eine große Anzahl von Verfahren erforderlich ist. Diese Verwaltung kann von Spanien oder im Herkunftsland aus erfolgen; Wie wir Schritt für Schritt erklären, wie man die NIE bekommt.
Zunächst ist anzumerken, dass für die Zuweisung von NIE für wirtschaftliche, berufliche oder soziale Interessen folgende Anträge akzeptiert werden:
- Diejenigen, die in Spanien persönlich von der interessierten Partei vorgestellt werden .
- Diese werden in Spanien durch einen Vertreter vorgestellt .
- Diejenigen, die in den diplomatischen Vertretungen oder spanischen Konsulaten in dem Land des Wohnsitzes des Antragstellers erscheinen, entsprechend ihrer Wohnsitzabgrenzung.
Im Falle von in Spanien eingereichten Anträgen kann dies über die Generaldirektion der Polizei und der Guardia Civil direkt oder über die Einwanderungsbehörden oder Polizeikommissariate erfolgen.
Auf diese Weise müssen Sie einen vorherigen Termin anfordern , um diesen Vorgang in der entsprechenden Geschäftsstelle durchführen zu können. Daher müssen Sie auf die Website https://sede.administracionespublicas.gob.es/icpplus/index.html zugreifen und die Provinz wählen, in der Sie leben.
Im Falle der Bürger wird es notwendig sein, “EU-Zertifikate” im Bereich der Verfahren zu wählen. Für den Rest der Fälle sollten sie die entsprechende Option auswählen.
Wenn die NIE im Herkunftsland beantragt wird, müssen Sie persönlich zu der spanischen Botschaft oder dem spanischen Konsulat gehen , die dem Land des Wohnsitzes entspricht.
Für die Zuweisung der NIE wird es notwendig sein, diese Dokumentation zur Verfügung zu stellen:
- Standard-Antragsformular (EX-15), ordnungsgemäß ausgefüllt und vom Ausländer unterzeichnet.
- Original und Kopie des vollständigen Reisepasses oder Identitätsdokuments oder Reisetitels oder der gültigen Registrierungskarte.
- Kommunikation von wirtschaftlichen, beruflichen oder sozialen Gründen, die die Anfrage rechtfertigen.
- Auf Verlangen eines Vertreters bescheinigt dieser eine ausreichende Befugnis, in der ausdrücklich erklärt wird, dass er berechtigt ist, einen solchen Antrag zu stellen.
Die Personen, die das Verfahren im Herkunftsland durchführen , müssen die Dokumente in einem Umschlag vorlegen, adressiert an:
Commissariat General de Aliens und Dokumentation
Generaldirektion der Polizei
Calle General Pardiñas 90
28006 Madrid
Die Botschaft oder das Konsulat wird uns die NIE nicht zuweisen, sie werden unsere Anfrage einfach vor der Generaldirektion der Polizei in Spanien bearbeiten.
Weitere Informationen zu dieser Identifikationsnummer finden Sie in unserem Artikel Was ist die NIE?
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