Was tun, wenn ich Arbeitslosigkeit sammle und ins Ausland ziehe?

Was tun, wenn ich Arbeitslosigkeit sammle und ins Ausland ziehe?

Während einer Leistung oder einer Arbeitslosenunterstützung werden Transfers einer bestimmten Dauer im Ausland nur anerkannt und genehmigt, um zu arbeiten , nach Arbeit zu suchen , beruflich zu trainieren oder in internationaler Kooperation zu arbeiten . Reisen aus anderen Gründen müssen von den Arbeitsämtern genehmigt werden und nicht länger als 15 Tage dauern . Auch aus einem der oben genannten Gründe bestimmt die Zeit Ihres Aufenthalts in einem anderen Land, ob Sie weiterhin Arbeitslosengeld erhalten oder das Recht dazu verlieren . Wenn Sie also Arbeitslosengeld beziehen und ins Ausland gehen möchten, prüfen Sie die Bedingungen und Anforderungen in diesem Artikel von einwie.com, was zu tun ist, wenn ich Arbeitslosengeld erhalte und ich ins Ausland ziehe .

Index
  1. Weniger als ein Jahr und aus gutem Grund
  2. Mehr als ein Jahr und mit gutem Grund
  3. Aus anderen Gründen

Weniger als ein Jahr und aus gutem Grund

Wenn Sie aus einem dieser Gründe ins Ausland gehen: – Arbeit – Arbeitssuche – Führen Sie Studien durch, die Ihre berufliche Vorbereitung verbessern – Internationale Kooperationsmaßnahmen Und Sie bleiben dort weniger als ein Jahr , die Zahlung der Leistung oder Subvention wird unterbrochen . Wenn Sie nach Spanien zurückkehren, wenn Sie arbeitslos sind, können Sie die Unterbrechung des Dienstes beantragen .

Mehr als ein Jahr und mit gutem Grund

Aus anderen Gründen

Wenn Sie aus einem anderen als dem vorherigen Grund in ein anderes Land ziehen, können Sie in Ihrem Leistungsamt eine Bewilligung beantragen, um maximal 15 Tage im Ausland zu verbringen und weiterhin Arbeitslosengeld oder -zuschuss zu erhalten. Wenn Sie jedoch ohne Ihr Arbeitsamt ausreisen oder wenn Sie länger als zwei Wochen im Ausland bleiben, können Sie Ihre Zahlungen auch dann nicht mehr erhalten , wenn Sie arbeitslos bleiben.

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Tipps
  • Seien Sie gut informiert und achten Sie auf die Rechte und Pflichten, die Sie haben, wenn Sie Arbeitslosengeld beantragen, wenn Sie ins Ausland gehen möchten.

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