Wie ist die Regulierung von Mopeds und Motorrädern in Spanien?

Wie ist die Regulierung von Mopeds und Motorrädern in Spanien?

Die Regulierung von Mopeds und Motorrädern in Spanien legt einige nützliche Normen fest, die der Bevölkerung bekannt sein müssen. Unter ihnen, dass nur die über 15-Jährigen in der Lage sein werden, Mopeds zu fahren, wie vom Ministerrat genehmigt. Außerdem gibt es einen Führerschein für mittelschwere Motorräder , also sollten Sie wissen, dass der Ministerrat eine entsprechende Regelung genehmigt hat, wenn Sie daran denken, die Genehmigung zum Führen von Mopeds oder Motorrädern irgendeiner Macht zu bekommen. Hier zeigen wir Ihnen die wichtigsten Neuerungen dieser Verordnung.

Schritte zu folgen:
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Die am 9. Mai 2009 vom Ministerrat verabschiedete neue allgemeine Leitungsordnung hatte das Ziel, die spanischen Regelungen in Bezug auf das Führen von Mopeds und Motorrädern denen der Europäischen Union näher zu bringen. Zu den wichtigsten Neuheiten dieser Verordnung zählte die Schaffung eines neuen spezifischen Führerscheins für Krafträder mit mittlerer Leistung und die Einführung eines neuen Zeitalters für den Antrieb eines Mopeds.

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Mit der neuen Regelung wurde die Moped-Lizenz (Fahrzeuge bis 50 ccm Hubraum) in Driving Permit AM umbenannt . Das Mindestalter für die Erteilung dieser Genehmigung beträgt 15 Jahre, im Gegensatz zur alten Verordnung, die ein Mindestalter von 14 Jahren vorsieht. Darüber hinaus dürfen Mopedfahrer erst ab dem 18. Lebensjahr Passagiere befördern , außer denjenigen, die ihre Fahrerlaubnis vor dem 1. September 2008 erhalten haben. Um diesen Führerschein zu erhalten , müssen die Bewerber eine theoretische Prüfung ablegen ein praktischer Test in geschlossenem Kreislauf.

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Für Motorräder mit mittlerer Leistung – von 125cc bis 500cc. -Die Genehmigung, genannt A2, kann direkt erworben werden, wenn der Antragsteller 18 Jahre alt ist und besteht die Tests der Kenntnisse und Eignung: eine theoretische Prüfung, eine Prüfung in einem geschlossenen Kreis und eine andere auf der öffentlichen Straße. Diese Genehmigung kann auch schrittweise und schrittweise erteilt werden, wenn der Antragsteller bereits Inhaber der Lizenz des Typs A1 mit zwei Dienstjahren ist und die entsprechenden praktischen Prüfungen besteht.

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Genehmigung A, für Motorräder über 500 ccm: Das Mindestalter ist auf 20 Jahre festgelegt, und es wird notwendig sein, mindestens die A2-Karte im Besitz zu haben (da es sich um eine neuere Karte handelt, die A1 wird jetzt berücksichtigt) , zwei Jahre, und einen spezifischen Trainingstest bestehen. Jene Bewerber, die nicht im Besitz der A1-Karte sind und die A-Zulassung direkt anstreben wollen, müssen zusätzlich zu diesem spezifischen Trainingstest einen theoretischen und praktischen Test bestehen.

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Die Gültigkeitszeiträume sind: Die Führerscheine AM, A1, A2, A und B müssen alle zehn Jahre erneuert werden, bis sie 65 Jahre alt sind und alle fünf Jahre erneuert werden müssen. Bei den Berufsgenehmigungen (BTP, C1, C, D) werden sie alle fünf Jahre bis 65 Jahre und dann alle drei Jahre erneuert.

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